Unser Körper kann nur dann optimal funktionieren, wenn er für seinen Stoffwechsel genügend Energie bekommt, sowie ein elektrisches Gerät nur dann Leistung erbringt, wenn der Strom ausreichend fließt.
Im menschlichen Körper wird die Energie in sehr kleinen Einheiten, den sog. Mitochondrien, in jeder Körperzelle produziert.
Viele der bekannten Krankheiten haben ihre Ursachen unter anderem in der mangelhaften Bereitstellung von Energie in den Mitochondrien. Dadurch geraten Stoffwechselprozesse in Not und Krankheiten können entstehen.
Die Aufdeckung von Störungen in den Mitochondrien und im Stoffwechsel durch Blut- und Urinproben können dazu führen, dass eine Therapie mit Mikronährstoffen wie Mineralien, Spurenelementen, Vitaminen und Antioxidantien die Blockaden aufhebt. Krankheitssymptome werden gebessert und können sogar ganz verschwinden.
Krankheiten, die mit Störung der Energiebildung und des Stoffwechsels in Verbindung stehen :
Beratungsgespräche werden als Individuelle Gesundheitsleistungen privat in Rechnung gestellt und berechnen sich nach GOÄ nach Zeit- und Komplexitätsaufwand.
Die Kosten für durch uns
ausgeführte auswändige Laborleistungen , die Sie in Auftrag gegeben haben , müssen in jedem Fall beglichen werden, auch wenn Sie anschließend kein
Beratungsgespräch in Anspruch nahmen.
Ohne schriftlichen Behandlungsvertrag führen wir keine IGELeistungen durch.
Privat versicherte (PKV)
Wir rechnen grundsätzlich nach GOÄ ab (Gebührenordnung der Ärzte).
Wegen des sehr hohen Gesprächsaufwandes und der Komplexität wird diese Leistung mit 3,5 fachen Satz (je nach Zeitaufwand) abgerechnet.
Es gibt Kosten, die die privaten Krankenkassen nicht übernehmen.
Diese müssen dann von Ihnen in Eigenleistung liquidiert werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, ob die Kosten übernommen werden übernehmen werden.
Für von uns erbrachte Leistungen, die Ihre Kasse nicht übernimmt, gewähren wir keine Kostenerstattung.
Gesetzlich versicherte (GKV)
Eine Abrechnung der anfallenden Kosten über gesetzliche Kassen ist leider nicht möglich.
Gesetzlich Versicherte erhalten eine Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) , die sie vor Ort bar oder per EC Karte privat zahlen müssen (Selbstzahler).
Erstkontakt
Erstgespräch mit Erhebung der Krankheitsgeschichte , Dauer 30 bis 60 min.
GOÄ 31A oder 30A : 60,33 Euro bzw.120,66 Euro
in der Regel fallen für die erste umfängliche Beratung mit Therapieplan und Empfehlungen der Bezugsquellen
GOÄ 30 A Faktor 3,5 183,61Euro
Folgeberatungsgespräche, Kosten sind abhängig von der Gesprächsdauer,
je GOÄ 31A: 60,33 Euro, Dauer 30 min
je GOÄ 3 Faktor 3,5 : 30,59 Euro, Dauer 20 min
je GOÄ 3 : 20,10 Euro, Dauer 10 min
falls notwendig: körperliche Untersuchung nach GOÄ 5-8: von 10,72 bis 34,86 Euro